Frankreich Name: Deutsch-franzoesisches Hochschulkolleg (DFHK) Aufgaben: Das DFHK wurde 1988 aufgrund eines Regie- rungsabkommens konstituiert. Es foerdert integrier- te Studiengaenge, die von einer deutschen und einer franzoesischen Hochschule in Zusammenarbeit ent- wickelt und durchgefuehrt werden. Der Schwer- punkt liegt dabei auf Studiengaengen, die mit der Entwicklung der Technik und den Beduerfnissen der Volkswirtschaft beider Laender verbunden sind. Das DFHK unterstuetzt ausschliesslich Studien- gaenge, die zu einem deutschen und einem fran- zoesichen Hochschulabschluss fuehren. Art: Der Aufbau von integrierten Studiengaengen geht in der Regel von bestehenden deutschen und fran- zoesischen Studiengaengen aus, die es so anzuglei- chen und zu harmonisieren gilt, dass UEbergaenge zwischen beiden Partnerhochschulen auf verschie- denen Stufen moeglich sind und das Studium in beiden Laendern ohne wesentliche Studienzeit- verlaengerung abgeschlossen werden kann. Kriterien: Die Foerderung des DFHK bezieht sich sowohl auf die Kosten, die den Hochschulen bei der Vorberei- tung und Durchfuehrung von integrierten Studien- gaengen entstehen, als auch auf Teilstipendien und Beihilfen fuer Studenten waehrend ihres Studiums an der franzoesischen Partneruniverisitaet. Frist: 15.11.95/15.01.96 Quelle: Ausschreibung vom 16.05.95 Infos: Deutsches Sekretariat des DFHK Schillerstr. 11, 55116 Mainz Tel. 06131/23 16 97, Fax 06131/23 67 01 oder Herr Daeschler, Akad. Auslandsamt, Tel. 2554 ***TFN07/95***